Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Gästehausaufnahmeverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension Roth. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes bzw. des Bestellers oder Vermittlern von Gästezimmern enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Pension Roth ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

II. Vertragsabschluss

Auf eine Buchungsanfrage des Gastes bei der Pension Roth oder bei Hotelvermittlern kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung der Pension oder des Hotelvermittlers ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend: „Vertrag“) zustande. Vertragspartner sind die Pension Roth und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der der Pension gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Gästehaus Altes Pension Roth eine entsprechende Erklärung vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, vor allem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist untersagt.

III. Leistungen / Zahlungen

Die Pension Roth ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten. Die Pension Roth ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Gästehauspreise schließen die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Rechnungen der Pension Roth sind sofort, spätestens bei Abreise, ohne Abzug zahlbar. Bei Firmenrechnungen kommt der Vertragspartner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, die im Geschäftsverkehr 8% und gegenüber Verbrauchern 5% über dem Basiszinssatz betragen. Der Gast kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Pension Roth aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt / Stornierung

Die Pension Roth räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen ein: Bis 30 Tage vor der Anreise kann der Gast ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, abweichende Stornobedingungen wurden von der Pension Roth ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Der Rücktritt muss bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich zugegangen sein. Im Falle einer späteren Stornierung hat die Pension gegen den Gast folgenden Anspruch: Der Gast hat einen Anspruch auf Zahlung einer Rücktrittspauschale in Höhe von 80 Prozent (2 Wochen), 60% (2-7 Tage), 20% (1 Tag) des vereinbarten Übernachtungspreises für den 1. und 2. Übernachtungstag. . Bei Nichtanreise, ohne vorausgegangene Stornierung, berechnet das Gästehaus 100 % des vereinbarten Preises für die erste und zweite Nacht, 80 % vom vereinbarten Preis für die Folgenächte, im Fall eines Ausfalles. Die Pension bemüht sein, die durch Stornierung freigewordenen Zimmer anderweitig zu vergeben. Wird eine gem. Ziff. III.3 verlangte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, ist das Gästehaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Pension ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn: · höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen, · Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa bezüglich des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden . Die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden könnte, eine unbefugte Benutzung i.S.v. Ziff. II.3 vorliegt. Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

V. Anreise / Abreise

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn die Pension Roth hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Das bestellte Zimmer steht ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 19.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Andernfalls hat die Pension Roth, gebuchte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Gast hat das Zimmer der Pension bis spätestens um 10.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension Roth über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis und ab 12.00 Uhr den vollen Übernachtungspreis in Rechnung stellen.

VI. Haftung / Verjährung

Die vertragliche Haftung der Pension für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen der Pension zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Die Pension haftet nur für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und die Pension oder seine Dienstnehmer hieran ein grobes Verschulden trifft. Für eingebrachte Gegenstände haftet die Pension nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von kostbaren Gegenständen, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden. Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet die Pension, soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden. Die Benutzung der Parkplätze am Haus erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Die Pension haftet nicht für Diebstahl des eingebrachten Fahrzeuges, ebenso nicht für Diebstahl von Gegenständen aus eingebrachten Fahrzeugen. Das Gästehaus haftet nicht für Beschädigungen an eingebrachten Fahrzeugen. Ebenso übernimmt das Gästehaus keine Haftung für Schäden durch wetterbedingtes Hochwasser (Regen, Schmelzwaser oder Überschwemmungen), z. B. in Bädern. Auch für alle anderen Arten von wetterbedingten Schäden oder Behinderungen übernimmt das Gästehaus keine Haftung. Hierfür ist allein der Gast verantwortlich! Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden in seinem Gästezimmer unverzüglich dem Gästehaus Altes Dichterhaus anzuzeigen und dem Gästehaus somit Gelegenheit zu geben, den Mangel abzustellen. Schadenersatzansprüche lehnt das Gästehaus ab. Sämtliche Zimmer des Gästehauses sind Nichtraucherzimmer. Das Rauchen auf den Gästezimmern ist untersagt. Bei Verstoß ist die Pension berechtigt, dem Gast mindestens eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von € 150,00 in Rechnung zu stellen. Sollte das Zimmer jedoch im Anschluss nicht vermietbar sein, so ist die Pension berechtigt, jede weitere Ausfallnacht zu berechnen. Dabei kommt der Preis für die Zimmerart in Anrechnung. Jeder Diebstahl von Pensionseigentum und Eigentum Dritter wird grundsätzlich zur Anzeige gebracht, sowie der Wert in Höhe des Neupreises in Rechnung gestellt.

VII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme können nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension. Gegenüber Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand Aurich vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Elmshorn. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


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